Die Primus Concept Immobilienpartner Holding AG hat bereits im Februar 2023 Insolvenzantrag gestellt. Inzwischen sind erwartungsgemäß auch mehrere Projektgesellschaften der Primus Concept Gruppe insolvent. Um finanzielle Verluste abzuwehren, sollten die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen.
Die Primus Concept Gruppe war als Projektentwicklerin und Bauträgerin für Wohnimmobilen und Pflegeimmobilien an einer Vielzahl von Projekten beteiligt. Die Projekte wurden von eigens dafür gegründeten Tochtergesellschaften umgesetzt. Anleger konnten sich an den Projekten beteiligen. Zudem hatte auch die Primus Concept Immobilienpartner eine Anleihe aufgelegt.
Auch wenn die Tochtergesellschaften alle individuell und unabhängig voneinander finanziert wurden, war nach der Insolvenz der Holding davon auszugehen, dass es zu weiteren Insolvenzen in der Unternehmensgruppe kommen wird. So wurden inzwischen über verschiedene Projektgesellschaften Insolvenzverfahren bzw. vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zuletzt bspw. über die Primus Concept Grundbesitz Stuttgart, die Primus Concept Pflegeimmobilien Prüm, die Primus Concept Pflegeimmobilien Unterammergau oder über die Primus Concept Pflegeimmobilien Bayern. Noch weitere Gesellschaften haben Insolvenz angemeldet.
Für die Anleger geht es in einem ersten Schritt darum, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Problem ist, dass mit den Anlegern eine Nachrangklausel vereinbart wurde. Dadurch treten sie hinter die Forderungen der anderen Gläubiger zurück. Das führt dazu, dass sie im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen können. „Daher gilt es zunächst zu prüfen, ob die Nachrangklausel wirksam vereinbart wurde. Häufig ist das nicht der Fall, so dass die Forderungen der Anleger gleichrangig behandelt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Ansprüche der Gläubiger vollauf zu erfüllen. Anleger können daher prüfen lassen, ob sie Anspruch auf Schadenersatz haben. Schadenersatzansprüche können entstanden sein, wenn sie über die Risiken der Geldanlage nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.
„Investitionen in Immobilien werden häufig als sichere Geldanlage beworben. Das ist jedoch nicht der Fall. Gerade bei Nachrangdarlehen sind die Anleger einem Totalverlustrisiko ausgesetzt, über das sie entsprechend aufgeklärt werden müssen“, so Rechtsanwalt Seifert. Ist die Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgt, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Primus Concept Gruppe gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!
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